Inhaber von Markenrechten stehen durch die Einführung von bis zu 700 neuen Domainendungen (nTLDs) vor einer großen Herausforderung. Einerseits gilt es, den eigenen Markennamen vor Missbrauch zu schützen; andererseits kann auch die eigene Nutzung in einigen Fällen interessant sein. Für beide Fälle gibt es zunächst ein einheitliches Verfahren, das wir hier vorstellen.

Anmeldung einer Marke beim TMCH

Voraussetzung für den Schutz einer eingetragenen Marke ist eine Anmeldung der Marke beim TMCH (Trademark Clearinghouse). Diese Anmeldung kann direkt beim TMHC oder über uns durchgeführt werden. Wir berechnen für diese Leistung 250,- Euro (inkl. 19% Mehrwertsteuer) pro Markenanmeldung.

Die Anmeldung gilt für ein Jahr. Da absehbar ist, dass nicht alle neuen TLDs innerhalb eines Jahres eingeführt werden empfehlen wir die Registrierung der Marke für 3 oder 5 Jahre. Darüberhinaus gilt der Schutz vor Missbrauch (siehe unten) nur für die Dauer der TMCH-Anmeldung.

Registrierung von Domains

Mit der Anmeldung bekommen Sie das Recht, den angemeldeten Markennamen als Domainnamen unterhalb der neuen TLDs bevorzugt in einer so genannten Sunrise-Period zu registrieren. Dafür entstehen zusätzliche Kosten, die abhängig von der gewünschten Domainendung sind. Beginn und Ende der Sunrise-Period für jede Domainendung können Sie auf dieser Seite einsehen.

Schutz vor Missbrauch

Verzichten Sie auf die eigene Registrierung einer durch eine Markenanmeldung geschützte Domain profitieren Sie dennoch von einer TMCH-Registrierung: Versucht ein Dritter einen entsprechenden Domainnamen zu registrieren, erhält der Interessent eine Warnung, dass der Domainname als Markenname geschützt ist. Registriert der Interessent die Domain trotzdem, erhalten Sie als Markenrechtsinhaber eine Mitteilung per E-Mail, dass die Domain von einem Dritten registriert wurde. Dieses Verfahren gilt für die gesamte Laufzeit des TMCH-Vertrags der Marke innerhalb der ersten drei Monate der Einführung einer neuen Top-Level-Domain ("Claim-Phase").

Registrierung neuer Domains ohne TMCH-Anmeldung

Es ist nicht zwingend notwendig, die TMCH-Anmeldung vorzunehmen um eine Marke als Domain zu registrieren. Ohne die TMCH-Anmeldung ist jedoch keine Registrierung in der Sunrise-Period, sondern erst in der anschließenden Landrush/Golive-Phase möglich. Hier gilt dann das First-Come-First-Serve-Prinzip, so dass eine erfolgreiche Registrierung nicht garantiert werden kann.

Marke beim TMCH anmelden

Bitte loggen Sie sich ein, um die TMCH-Anmeldung einer Marke zu beauftragen.